Headerbild des Serviceportals

Anzeige über die Haltung eines sogenannten großen Hundes

Hinweise zu diesem Service

Große Hunde im Sinne des LHundG NRW sind neben der Anmeldung zur Hundesteuer auch im ordnungsrechtlichen Sinne im Fachbereich 3 / 30 anzumelden.
Zu den großen Hunden zählen alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter (cm) und/oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm (kg) erreichen.


Bei Anmeldung ist eine Gebühr von 25,00 € zu entrichten. Diese kann unter Angabe des Verwendungszweckes "Anmeldung großer Hund, IHR NAME" auf ein Konto der Stadtkasse Hallenberg überwiesen werden.

Hinweis

Zur Nutzung dieses Services werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.