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Anzeige über die Haltung eines sogenannten großen Hundes

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Hinweise zu diesem Service

Große Hunde im Sinne des LHundG NRW sind neben der Anmeldung zur Hundesteuer auch im ordnungsrechtlichen Sinne im Fachbereich 3 / 30 anzumelden.
Zu den großen Hunden zählen alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter (cm) und/oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm (kg) erreichen.


Bei Anmeldung ist eine Gebühr von 25,00 € zu entrichten. Diese kann unter Angabe des Verwendungszweckes "Anmeldung großer Hund, IHR NAME" auf ein Konto der Stadtkasse Hallenberg überwiesen werden.