Identitätsbereich

Beantragung einer Ausschankgenehmigung für Veranstaltungen



Für Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie z.B. Schul- oder Jugendfeste, Vereinsfeste, Sommer- oder Straßenfeste, bei denen Getränke verkauft werden, benötigen Sie als Veranstalter eine Erlaubnis (Gestattung) gemäß § 12 Gaststättengesetz. Diese ist verpflichtend und rechtzeitig im Vorfeld beim Fachbereich Bürgerservice, Bauen und Ordnung zu beantragen.

Die Gestattung ergeht in Form eines schriftlichen Bescheides, der die Festsetzung der Verwaltungsgebühr beinhaltet. Die Gebühr beträgt derzeit 35,00 € und ist zu dem im Bescheid angegebenen Zahlungsziel auf ein Konto der Stadtkasse zu entrichten.