Serviceübersicht
Gewerbeanmeldung
Wer ein Gewerbe betreiben will, muss dies bei der zuständigen Behörde vorher anzeigen. Die Anmeldung ist dort einzureichen, wo die Betriebsstätte oder der Geschäftssitz liegen soll.
Gewerbeabmeldung
Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann dürfen Sie die Abmeldung Ihres Gewerbes nicht vergessen. Jeder Gewerbetreibende verpflichtet, alle Änderungen, die sein Gewerbe betreffen, anzuzeigen.
Gewerbeummeldung
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb des Stadtgebietes umziehen, müssen Sie das Gewerbe ummelden.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Sie haben die Möglichkeit Auskünfte aus derm Gewerbezentralregister online zu beantragen.
Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen
Den Antragsvordruck zur Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen erhalten Sie hier.
Legende
- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.