Serviceübersicht
Hier können Sie Ihr Bürgerbrennholz online bestellen
Hier finden Sie die AGB´s für den Verkauf von Brennholz
Weitere Hinweise zu sog. großen Hunden erhalten Sie wenn Sie den Service starten.
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Hunde sind innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anzumelden. Wenn Sie Ihren Hund abgeben oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden, auch ein Wegzug von Hallenberg ist entsprechend zu melden.
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Ihre Hundersteuermarke ist verloren gegangen oder unkennlich - Hier können Sie die Zusendung einer Ersatz Hundesteuermarke beantragen.
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Melden Sie hier Ihren Wildschaden an.
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Beantragen Sie die Ausstellung oder Verlängerung eines Jahres-Fischereischeines (16,00 €), eines Fischereischeines mit 5-jähriger Gültigkeit (48,00 €) oder eines Jugendfischereischeines (8,00 €).
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Wer im Wald und in der freien Landschaft auf privaten Straßen und Wegen reitet oder ein Pferd führt, muss gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes ein gelbes Kennzeichen mit einer gültigen Reiterplakette befestigen.
Es handelt sich um ein pdf-Dokument, das ohne gesonderte Anmeldung über das Bürger-Online-Portal des Hochsauerlandkreises zur Verfügung gestellt wird.
Gemäß der BHV1-Verordnung dürfen Rinder in einen Bestand nur eingestellt werden oder einen Bestand nur verlassen, wenn die Maßgaben, wie sie im Merkblatt BHV1 aufgeführt sind, erfüllt werden.
- Dienstleistung, für die eine Registrierung / Anmeldung notwendig ist.
- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.